Roller und elektrische Roller:
- Kleine, faltbare Roller können ohne zusätzliche Gebühren oder Reservierung in den Zügen der Deutschen Bahn mitgeführt werden. Sie müssen zusammengeklappt und in den dafür vorgesehenen Gepäckbereichen verstaut werden.
- Elektrische Roller (E-Roller) sind erlaubt, müssen jedoch Größen- und Gewichtsbeschränkungen einhalten. Sie sollten zusammengeklappt und als Gepäck getragen werden.
- Das Fahren oder Aufladen von E-Rollern in Zügen oder auf Bahnsteigen ist verboten.
Allgemeine Beschränkungen:
- Alle persönlichen elektrischen Fahrzeuge (PEVs) müssen während des Transports ausgeschaltet bleiben.
- PEVs dürfen Gänge, Türen oder Notausgänge nicht blockieren.
- Die Gesamtabmessungen für Gepäck, einschließlich E-Roller, sollten innerhalb der Standardabmessungen von 700 x 500 x 300 mm liegen, obwohl leicht größere Gegenstände untergebracht werden können, solange sie von einer Person getragen und ordnungsgemäß verstaut werden können.
- Gemeinsam genutzte oder gemietete PEVs (wie solche von Lime oder Bird) sind im System der Deutschen Bahn allgemein nicht erlaubt.
Für weitere Details können Sie die Gepäckinformationsseite der Deutschen Bahn besuchen.