Gepäck darf kostenlos in Zügen der Deutschen Bahn mitgeführt werden. Sie müssen Ihr Gepäck nicht reservieren und vor der Reise auch nicht wiegen.
Abmessungen der Gepäckablagen:
Die Standardabmessungen der Gepäckablagen betragen 700 x 500 x 300 mm.
Zulässige Gepäckmenge:
Sie können Gegenstände wie Aktentaschen, Laptops, Rucksäcke, Trolleytaschen oder Koffer ohne zusätzliche Gebühr mitnehmen. Neben Ihrem Handgepäck dürfen Sie auch ein größeres Gepäckstück mitnehmen. Solche Gepäckstücke dürfen jedoch nicht so groß oder schwer sein, dass sie nicht von einer einzelnen Person getragen werden können. Manchmal müssen Sie größere Gepäckstücke weiter entfernt von Ihrem Sitz verstauen. Sie sind allein für die Sicherheit Ihres Gepäcks verantwortlich.
Verstauen Ihres Gepäcks:
Sie können Ihr Gepäck unter Ihrem Sitz oder auf der Gepäckablage darüber verstauen. In dem offenen Salonbereich vieler Züge befinden sich Gepäckablagen für größere Koffer, entweder in der Nähe der Türen oder in der Mitte des Wagens.
Weitere erlaubte Gegenstände:
Sie können auch die folgenden Gegenstände an Bord mitnehmen:
- Kinderwagen
- Klappfahrräder, Scooter
- Sportausrüstung (z.B. Skier, Surfbretter)
Sicherheitshinweise:
Flure, Türen und Sicherheitsvorrichtungen wie Feuerlöscher müssen aus Sicherheitsgründen frei bleiben. Bitte folgen Sie den Anweisungen des Bordpersonals.
Beförderungsbedingungen:
Die hier bereitgestellten Informationen gelten für Fernzüge der Deutschen Bahn. Die Informationen gelten auch für den regionalen und lokalen Verkehr sowie für internationale Dienste. Die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn für Personen, die mit den Unternehmen der Deutschen Bahn AG ("DB Personenverkehr") reisen, gelten (auf Deutsch).